Jetzt unterstützen
Helfen Sie mit, die Kirchenmusik in St. Aegidien zu erhalten!
Kontakt:
Bitte wenden Sie sich an unser Gemeindebüro
dienstags und mittwochs 09:00 - 12:00 Uhr
: 0451 / 70 56 22
: mail@aegidien-kirche-luebeck.de
Bankverbindung
IBAN: DE 83 5206 0410 0106 4210 91
BIC: GENODEF1EK1
Der Kirchenmusik-Taler
Die Aktion Kirchenmusiktaler verbindet Menschen im freiwilligen finanziellen Engagement für die kirchenmusikalische Arbeit in der Lübecker Innenstadt.
Mit ihrem monatlichen Beitrag helfen Sie, die Finanzierung der Kirchenmusik an St. Aegidien und insbesondere den Erhalt der hochqualifizierten A-Kirchenmusikerstelle mit der großen Chorarbeit in Lübeck zu sichern.
Als Spender werden Sie über die musikalischen Aktivitäten exklusiv informiert, erhalten Ihre Eintrittskarten zu den großen Konzerten des Lübecker Bachchores zu besonderen Konditionen und werden jährlich zu für Sie ausgerichteten Sonderkonzerten geladen.
Selbstverständlich sind die Zahlungen steuerlich absetzbar. Bis zu einer Höhe von 300,- € gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Auch Einzelspenden sind jederzeit willkommen!
Hinweis:
Auf Beschluss des Kirchengemeinderats vom 04. Dezember 2024 wurde der Verwendungszweck des Kirchenmusiktalers wie folgt gefasst:
"Alle ab dem 01.01.2025 im Rahmen des Kirchenmusiktalers eingehenden Beträge sollen
zur Finanzierung der Kirchenmusik an St. Aegidien, u.a. zum Erhalt der A-Kirchen-
musikerstelle mit der großen Chorarbeit, verwendet werden."
Die entsprechende Formulierung im Flyer ist nicht mehr aktuell. Eine neue Version ist in Arbeit.
4 Viertel - Stiftung Kirchenmusik
Die Stiftung Kirchenmusik der vier Lübecker Innenstadtgemeinden oder kurz "4 Viertel" soll dazu beitragen, dass das einzigartige kulturelle Erbe, das aus der langen Tradition der Lübecker Kirchenmusik hervorgeht, auch künftigen Generationen erhalten bleibt.
Unterstützt durch das Verantwortungsgefühl und Engagement von Bürgerinnen und Bürgern soll die Stiftung insbesondere Mittel einwerben, aus deren Ertrag der hohe finanzielle Bedarf gesichert wird, der durch das sinkende Kirchensteueraufkommen nicht mehr ausreichend gedeckt ist.